Bauen mit Festpreisgarantie

posted am: 17 Januar 2018

Das eigene Heim zu errichten, ist ein Traum, den sich viele Menschen gerne erfüllen wollen. Doch dabei steht ein Aspekt mehr im Vordergrund als jeder andere, denn es muss auch das passende Budget vorhanden sein, um dieses Unterfangen zu realisieren. Daher ist es selbstverständlich von Vorteil, wenn das Bauen mit einer Festpreisgarantie erfolgen kann. Was einfach und komfortabel klingt, ist aber mit vielen Hürden verbunden, die der Bauherr im Vorfeld unbedingt kennen sollte. Denn auch wenn ein fester Preis veranschlagt wurde, bedeutet dies nicht, dass keine weiteren Kosten entstehen. 

Was versteht man unter dem Bauen mit Festpreisgarantie  

Das Bauen mit einer festen Preisgarantie bedeutet nichts anderes, als das, was es verspricht. Ein Gebäude, in diesem Fall ein Einfamilienhaus, wird zu einer vorher vertraglich festgelegten Summe errichtet, zum Beispiel von der TAP Massivhaus GmbH. Somit kennt der Bauherr die exakten Kosten und genießt auf diese Weise eine gewisse Planungssicherheit. Hierdurch kann auch die Höhe eines Kredites exakt bestimmt werden, was wiederum die Nebenkosten in diesem Metier deutlich senkt. 

Entsprechende Verträge können in der Regel bei unterschiedlichen Bauunternehmen oder auch bei Fertighausherstellern geschlossen werden. Die Gebäude werden in der Regel schlüsselfertig übergeben, was den sofortigen Einzug ermöglichen soll. Anders als bei anderen Bauvorhaben, muss der Bauherr keine Kosten nachschießen, denn alle erforderlichen Baumaßnahmen sind im Idealfall integriert.   

Anspruch und Wirklichkeit

Allerdings klaffen zwischen Anspruch und Wirklichkeit meist Welten. Auch beim Bauen mit Festpreisgarantie sieht dies nicht anders aus. Grundlage für ein solches Angebot sind stets die aufgesetzten Bauverträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen geschlossen werden. Doch muss hier genau hingeschaut werden, um am Ende nicht eine böse Überraschung zu erleben.   

Somit gilt es, den Vertrag vor der Unterschrift genau zu lesen. Hier kommt es auf Formulierungen, wie "ab der Bodenplatte" oder "vom Fundament an" an. Bei solchen Aussagen handelt es sich in der Regel um die Leistungsbeschreibung, welche den Umfang der Arbeiten bezeichnet. Die genannten Formulierungen bedeuten dabei nichts anderes, als dass die Bodenplatte und somit das Fundament vom Bauherren selbst bezahlt werden muss. Dies ist also nicht im Festpreis inkludiert, was somit weitere Kosten verursacht. In den entsprechenden Verträgen gibt es zum Teil noch weitere Klauseln dieser Art, die wiederum Baumaßnahmen einschließen oder diese aus dem Vertrag entfernen. 

Festpreisgarantie gilt auch bei Baufinanzierung  

Die Verträge sollten also in allen Punkten geprüft werden. Erst wenn klar ist, um was sich der Anbieter eigentlich kümmert, kann ein solches Dokument bedenkenlos unterzeichnet werden. Dabei sollte der Bauherr aber ersichtlich werden, dass die Preisgarantie auch bei einer Baufinanzierung mit berücksichtigt wird. Dies bedeutet, dass der entsprechende Kredit nur über die Höhe des festgelegten Preises vergeben wird, was in einem konkreten Fall einen Nachschuss unmöglich macht.   

Trotz der Preisgarantie sollte also ein normaler Kredit abgeschlossen werden, der auch wesentlich höher ausfallen sollte, als der eigentliche Preis des Baus. Auf diese Weise können auch eventuelle Mehrkosten abgefangen werden, ohne dass der Bauherr seine eigenen Ersparnisse angreifen muss.  

Ordentliche Begehung  

In jedem Fall sollte zusammen mit dem Anbieter eine ordentliche Begehung des Geländes vorgenommen werden. Auch bei Festpreisgarantien können Anpassungen der Baumaßnahmen erforderlich werden. Diese hängen auch stark von der Beschaffenheit des Grundstücks sowie von der Konstruktionsweise der Bodenplatte ab. Eine Absprache diesbezüglich sollte nicht vernachlässigt werden.

Teilen